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Rechtsgrundlage Anbauteile

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Folgende Links haben nichts mit unserer Firma, der Denso AG bzw. Denso Automobile AG zu tun. Aufgrund der hohen Anzahl internationaler Besucher haben wir Werbung geschaltet.

 
     
 

Rechtsgrundlage von aerodynamischen Anbauteilen

Ausgangslage / Ziel

In den letzten Jahren hat die Montage von aerodynamischen Anbauteilen an Motorwagen stark zugenommen.

Mit dem vorliegenden Merkblatt wird die Beurteilung dieser aerodymamischen Änderungen an Motorfahrzeugen

zusätzlich zu den Bestimmungen der Richtlinien Nr. 2a mittels Ablaufschema und Checkliste geregelt. Damit soll eine einheitliche Prüfpraxis in der Schweiz erreicht werden.

Rechtsgrundlage und asa-Vorgaben

EU

  • Richtlinie 2003/102/EG
  • Richtlinie 74/483/EWG

CH

  • Art. 11 Abs. 1 SVG
  • Art. 30 Abs. 1 d, e und f, Art. 31, Art 33, Art. 34 Abs 2, Art. 67 Abs. 1, Art. 104 Abs. 1bis VTS
  • Art. 14 TGV
  • WPB 13.20

asa

  • asa-Richtlinien Nr. 2a
  • asa-Richtlinien Nr. 6
  • Die bestehende Ausbildungsbroschüre „Gefährliche Anbauteile“ kann zu Illustrationszwecken beigezogen werden.

Untermenu

  • Ablaufschema welchem für die Beurteilung von aerodynamischen Anbauteilen an Fahrzeugen zu folgen ist.

  • Die entsprechenden Beurteilungskriterien in Form einer Checkliste.

Inkrafttreten

Dieses Merkblatt tritt spätestens am 01. Juni 2006 in Kraft und gilt für alle aerodynamischen Anbauteile, die bis zu diesem Datum noch nicht im Fahrzeugausweis eingetragen sind. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die mit dieser Ausrüstung genehmigt sind.

Für ausführliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde Ihres Kantons (Strassenverkehrsamt resp. Motorfahrzeugkontrolle).