MFK VorführenMFK Fahrzeug vorführen
Wir übernehmen die Vorbereitung für ein sorgenloses durchkommen bei der MFK ! Dazu gehört die Bereitstellung gemäss MFK-Formular und das Reinigen ! Gerne übernehmen wir auch das Vorführen bei der Motorfahrzeugkontrolle bzw. Motorfahrzeugprüfstation.
DIE MFK
Die meisten Fahrzeuge unterliegen nach der Inverkehrsetzung eine gesetzlichen Kontrolle - der Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Es wird geprüft und beurteilt, ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit erfüllt. Die MFK wird in periodischen Abständen bei den kantonalen Strassenverkehrsämter durchgeführt. Für Motorräde und Personenwagen gelten folgende Prüfungsintervalle:
1. Nachprüfung: 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung 2. Nachprüfung: 3 Jahre nach der 1. Kontrolle Anschliessend: alle 2 Jahre
In den ersten 10 Jahren hat ein Halterwechsel keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Nachprüfung. Stellt das Strassenverkehrsamt bei einem Halterwechsel fest, dass ein Fahrzeug vor über 10 Jahren zugelassen wurde und liegt die letzte Prüfung über ein Jahr zurück, wird das Fahrzeug nach der Immatrikulation zu einer amtlichen Kontrolle aufgeboten. |